BRS News

02.07.2025

Herdenschutz bei Dürre - trockene Böden erschweren den Zaunaufbau und die richtige Erdung

Die aktuelle Trockenheit ruft vielfältige Probleme hervor, doch gerade Weidetierhalter haben oft mit einem ganz praktischen Problem zu kämpfen: der Erdung des Elektrozauns. Im aktuellen Newsletter des Bundeszentrums Weidetiere und Wolf (BZWW) erfahren Leserinnen und Leser mehr über den Herdenschutz in Dürreperioden sowie über aktuelle Themen rund um Weidetiere und Wölfe. Ein Elektrozaun kann ein wirkungsvolles Mittel gegen Wölfe sein. Doch trockene Böden erschweren den Zaunaufbau und die richtige Erdung. Das BZWW hat in seinem aktuellen Newsletter zwölf praktische Tipps zusammengestellt, wie sich der Elektrozaun bei großer Trockenheit besser erden lässt, damit er seine wolfsabweisende Wirkung behält. Der BZWW-Newsletter erscheint viermal im Jahr und behandelt aktuelle Themen zu Weidetierhaltung, Herdenschutz und Wolf.

 
02.07.2025

Nachhaltige Milchwirtschaft: Fünf Jahre Arla Klimacheck

Die Molkereigenossenschaft Arla führte im Jahr 2020 den jährlichen, datenbasierten Klimacheck FarmAhead Check für ihre Milchhöfe ein. Nun wurde die erste Zwischenbilanz gezogen. Demnach konnte der durchschnittliche CO2e-Fußabdruck auf Arla-Höfen pro kg Milch zwischen 2020 und 2024 um knapp acht Prozent reduziert werden. Die Klimamaßnahmen auf den Arla-Höfen scheinen somit Wirkung zu zeigen. Der durchschnittliche CO2e-Fußabdruck pro kg Milch sank von 1,15 (2020) auf 1,06 (2024), inkl. Emissionen aus bewirtschafteten, kohlenstoffreichen Moorböden. Zum Vergleich: Laut Daten der UN-Organisation FAO liegt der Durchschnitt in Westeuropa bei 1,37 kg CO₂e pro kg produzierter Milch und global bei 2,5 kg CO₂e pro kg produzierter Milch.

 
02.07.2025

Umfrage für Landwirte: Nebenprodukte in der Fütterung

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft LfL führt unter Landwirten eine Umfrage zum Einsatz von Nebenprodukten in der Fütterung durch. Die steigenden Kosten für Futtermittel und die wachsende Forderung nach nachhaltiger Landwirtschaft haben dazu geführt, dass Nebenprodukte aus der Lebensmittelverarbeitung verstärkt in der Tierfütterung eingesetzt werden. Nebenprodukte bleiben als Rest bei der Herstellung von Lebensmitteln oder der Energiegewinnung übrig. Oft werden sie für den menschlichen Verzehr nicht genutzt, enthalten aber wertvolle Nährstoffe wie Proteine, Fette, Kohlenhydrate und Ballaststoffe. Meist sind Nebenprodukte eine kostengünstige Alternative zu herkömmlichen Futtermitteln z.B. Getreide oder Sojaextraktionsschrot. Ziel dieser Umfrage ist es den Einsatz von Nebenprodukten in der Praxis zu erfassen, um die Effizienz sowie die Nachhaltigkeit in der Fütterung zu verbessern.

 
02.07.2025

Agravis: Stallklima mit der KeepCool-App im Blick behalten

Hohe Temperaturen oder hohe Luftfeuchtigkeit führen häufig dazu, dass Rinder und Schweine an Hitzestress leiden. Mit der MIRAVIT KeepCool-App sind Sie immer über das Klima informiert und können sich und Ihre Tiere optimal auf heiße Tage vorbereiten. Die Appkann kostenlos heruntergeladen werden.

 
02.07.2025

Afrikanische Schweinepest: Weitere Fälle im Kreis Olpe bestätigt

Im Kreis Olpe wurden innerhalb der bestehenden infizierten Zone drei weitere Wildschweine (Frischlinge) gefunden, die mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infiziert waren. Die Tiere wurden im Umkreis von 500 Metern zu bisherigen Fundstellen entdeckt. Nach bisherigen Erkenntnissen handelt es sich um Tiere derselben Rotte. Die Untersuchungsergebnisse wurden vom zuständigen Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Westfalen bestätigt und durch das Friedrich-Loeffler-Institut verifiziert.

 
01.07.2025

Lumpy Skin Disease in Italien und Frankreich bestätigt

In Italien und Frankreich wurden Fälle der Lumpy Skin Disease (Hautknotenkrankheit) bei Rindern gemeldet, schreibt die Landwirtschaftskammer Österreichs. Die Krankheit ist gekennzeichnet durch schmerzhafte Hautknoten. Die Kammer weist bereits jetzt darauf hin, dass im Falle eines Auftretens der Krankheit in Österreich mit weitläufigen Sperrzonen und massiven Handelseinschränkungen zu rechnen ist.

 
01.07.2025

Lumpy-Skin-Desease - Durchführungsbeschluss der EU KOM

Die EU-Kommission hat einen Durchführungsbeschluss 2025/1318 vom 27. Juni 2025 betreffend bestimmter vorläufiger Sofortmaßnahmen in Bezug auf die Infektion mit dem Virus der Lumpy-skin-Krankheit in Italien veröffentlicht.

 
01.07.2025

Stellenausschreibung des Friedrich-Loeffler-Instituts: wissenschaftliche Referentin / wissenschaftlichen Referenten am Standort Greifswald

Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) sucht für den Leitungsbereich am Standort Greifswald – Insel Riems zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen wissenschaftliche Referentin / wissenschaftlichen Referenten (m/w/d). Die Beschäftigung erfolgt zunächst befristet für 48 Monate gemäß Wissenschaftszeitvertragsgesetz in Vollzeit. Eine Verstetigung der Stelle wird angestrebt.

 
30.06.2025

Lumpy Skin Disease in Norditalien bestätigt – Vorsicht in Grenzregionen geboten

Am 25. Juni 2025 wurde in Norditalien ein weiterer Ausbruch der Lumpy Skin Disease (LSD, Hautknotenkrankheit) gemeldet. Der betroffene Betrieb liegt in der Lombardei, Provinz Mantua, nur rund 175 Kilometer von der österreichischen Grenze entfernt. Die Einschleppung erfolgte offenbar durch Tiertransporte vom ersten Ausbruchsbetrieb in Sardinien, wo die Erkrankung wenige Tage zuvor festgestellt worden war.

 
27.06.2025

BRS begrüßt Verschiebung, fordert aber weitere Verbesserungen beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz

Der Bundestag hat am Donnerstag, dem 26. Juni 2025, den von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes in der vom Landwirtschaftsausschuss geänderten Fassung angenommen. Ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, in dem gefordert wurde, die staatliche Tierhaltungskennzeichnungspflicht für frisches Schweinefleisch wie ursprünglich geplant ab dem 1. August 2025 beizubehalten, wurde hingegen abgelehnt. Beschlossen wurde, die Übergangsregelung des § 40 Abs. 2 Tierhaltungskennzeichnungsgesetz um sieben Monate auf den 1. März 2026 zu verlängern, um betroffenen Lebensmittelunternehmern weitere Zeit zur Umsetzung der Vorgaben einzuräumen. Somit ist es weiterhin möglich, kennzeichnungspflichtige Lebensmittel, die vor dem 1. August 2025 in den Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden und den Anforderungen des neuen Gesetzes nicht entsprechen, bis zum Aufbrauchen der jeweiligen Bestände in den Verkehr zu bringen.