Wichtige Fristen für Halter von Kälbern und Zuchtsauen
Für alle Halter von Kälbern und Zuchtsauen läuft am 9. Februar eine wichtige Frist aus. Darauf hat das Landwirtschaftsministerium in München hingewiesen. Diese betrifft die Anforderungen aus der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung, die sowohl für die Haltung von Kälbern als auch von Sauen in Deckzentren relevante Änderungen vorsehen. Hier finden Sie die einzelnen Änderungen.
Das Landwirtschaftsministerium rät allen betroffenen Tierhaltern, diese Fristen unbedingt zu beachten und die entsprechenden Anträge zu stellen oder ein Betriebs- und Umbaukonzept vorzulegen. Falls bis 9. Februar 2024 keine Erklärung gegenüber dem Veterinäramt abgeben wurde, müssen die neuen gesetzlichen Vorgaben für das Deckzentrum ohne weitere Übergangsfristen sofort erfüllt werden.