25.06.2024rss_feed

Tierhaltung: Tierärztliche Betreuung und Arzneimittelanwendung

In Fragen rund um das betriebliche Gesundheitsmanagement sind Tierärzte die ersten Ansprechpartner für Tierhalter in Geflügel-, Schweine- und Rinderhaltenden Betrieben. Für die Teilnahme am QS-System muss daher jeder Tierhalter einen schriftlichen Vertrag mit einem Tierarzt vorweisen können, der die tierärztliche Bestandsbetreuung übernimmt.

Hierfür stellt QS einen tierärztlichen Betreuungsvertrag als Mustervorlage zur Verfügung.

Werden Arzneimittel- und Impfstoffanwendungen von dem Tierhalter selbst oder einem Tierarzt vorgenommen, müssen diese dokumentiert werden. Hierfür stellt QS eine Mustervorlage zur Dokumentation der eingesetzten Arzneimittel- und Impfstoffanwendungen zur Verfügung (Bestandsbuch über die Verwendung von Arzneimitteln).