20.10.2023rss_feed

Steuerliche Risikovorsorge auch für Land- und Forstwirtschaft

Land- und Forstwirte durch die Hintertür von der Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter auszuschließen, ist inakzeptabel und stellt eine gravierende Benachteiligung innerhalb der Wirtschaftszweige dar. so Max v. Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst, in einer gemeinsamen Stellungnahme mit dem Deutschen Bauernverband (DBV), dem Hauptverband landwirtschaftlicher Buchstellen e.V. (HLBS) und dem Zentralverband Gartenbau (ZVG) anlässlich des Beginns der parlamentarischen Beratungen zum Wachstumschancengesetz. Der Ausschluss der Branche von der im Gesetzentwurf enthaltenen Investitionsprämie über einen Rückgriff auf europarechtliche Verordnungen ist nicht hinzunehmen. Die Land- und Forstwirtschaft ist wie keine andere Branche dem Klimawandel und den damit verbundenen volatilen Märkten unterlegen. Dadurch muss die Branche mit extremen Gewinnschwankungen kalkulieren. Sollte der Weg über die Klimaschutz-Investitionsprämie verwehrt bleiben, bedarf es einer Entfristung der Tarifermäßigung gemäß § 32 c) EStG.