OVID kritisiert Novellierung des Bundesimmissionsschutzes
Der Bundestag hat gestern die Novelle der 31. BImSchV beschlossen. Demnach bekommen Ölmühlen ein Jahr lang mehr Zeit, ihre Gesamtemissionen für Lösungsmittel zu halbieren. Ob der zusätzliche Emissionsgrenzwert für n-Hexan erreichbar ist, muss das Bundesumweltministerium bis Ende 2024 analysieren. Dies ist zu begrüßen
, so OVID-Präsidentin Jaana Kleinschmit von Lengefeld. Für Irritationen sorgt hingegen die Begründung für die Aufrechterhaltung des zusätzlichen Emissionsgrenzwertes. Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin gibt es keine Hinweise auf erbgutverändernde oder krebserzeugende Eigenschaften des Lösungsmittels n-Hexan. "Die Abwägung zwischen Nachhaltigkeitszielen und Gesundheitsschutz hinkt, macht der Verband OVID in einer Pressemeldung deutlich.