Nordrhein-Westfalen bringt Entschließungsantrag zu Tiertransporten in Drittstaaten in den Bundesrat ein
Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 11. Juli 2025 im Bundesrat eine Entschließung eingebracht, die sich mit dem Transport von Nutztieren in Länder außerhalb der EU befasst. Ziel des Antrags ist es, klare rechtliche Vorgaben für den Export lebender Tiere in sogenannte Drittstaaten zu schaffen.
Hintergrund ist, dass die geltenden EU-Tierschutzstandards derzeit nur innerhalb der Europäischen Union verpflichtend sind. Für Transporte in Drittstaaten bestehen bisher keine rechtlich durchsetzbaren Regelungen auf EU-Ebene, die über die Grenze hinauswirken. Nordrhein-Westfalen regt daher an, Tiertransporte künftig nur dann zuzulassen, wenn das Zielland gegenüber der Europäischen Kommission die Einhaltung international definierter Mindeststandards – wie dem Gesundheitskodex der Weltorganisation für Tiergesundheit (WOAH) – verbindlich zusichert.
Außerdem soll die Europäische Kommission die Möglichkeit erhalten, bei festgestellten Mängeln ein Prüfverfahren einzuleiten und im Bedarfsfall den Export in das betroffene Land auszusetzen, bis die festgestellten Punkte geklärt sind.
Die Initiative ist eingebettet in die laufende Überarbeitung der EU-Verordnung (EG) Nr. 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport. Nordrhein-Westfalen hatte bereits Ende 2024 in einer Fachveranstaltung in Brüssel mit Vertreterinnen und Vertretern aus Verwaltung, Wissenschaft und Zivilgesellschaft über mögliche Regelungsansätze diskutiert.
Quelle: Presseinformation des Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen vom 11. Juli 2025.