Mecklenburg-Vorpommern: Viertes Gesetz zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes tritt in Kraft
Das vierte Gesetz zur Änderung des Dauergrünlanderhaltungsgesetzes in Mecklenburg-Vorpommern tritt am 01.03.2026 in Kraft. Ziel ist es, zu entbürokratisieren, Landwirtschaftsbetriebe zu entlasten und hinsichtlich einiger Tatbestände für Klarheit zu sorgen.





