Initiative Tierwohl verlängert Ferkelfonds bis Ende April 2027
Die Initiative Tierwohl (ITW) verlängert die Zahlungen an Ferkelerzeuger aus dem Ferkelfonds bis längstens 30. April 2027. Der ursprünglich zum Jahreswechsel geplante Übergang zur Marktfinanzierung verschiebt sich damit um vier Monate auf den 1. Mai 2027. Die zusätzliche Zeit soll den Betrieben ermöglichen, notwendige Lieferbeziehungen für die geforderte Nämlichkeit aufzubauen.
Die Partner der Initiative Tierwohl (ITW) aus Landwirtschaft, Fleischwirtschaft und Handel haben sich darauf verständigt, die Zahlungen an Ferkelerzeuger über den Ferkelfonds bis längstens 30. April 2027 fortzuführen. Damit wird der ursprünglich zum Jahreswechsel 2026/2027 vorgesehene Übergang zur Marktfinanzierung um vier Monate verschoben. Die Marktlösung soll nun zum 1. Mai 2027 starten.
Hintergrund der Verlängerung ist die Umsetzung der sogenannten Nämlichkeit. In der jüngsten Registrierungsphase haben sich laut ITW ausreichend Ferkelerzeuger für eine Teilnahme angemeldet. Damit konnte die bislang bestehende rechnerische Lücke zwischen Ferkelaufzucht und Schweinemast geschlossen werden. Die zusätzlichen Monate sollen den Betrieben nun Zeit geben, passende ITW-Abnehmer beziehungsweise Lieferanten zu finden und entsprechende Lieferbeziehungen aufzubauen.
Die Finanzierung der verlängerten Übergangsphase erfolgt aus bislang nicht genutzten Mitteln des Ferkelfonds sowie aus den fortlaufenden Einzahlungen der Schlachtbetriebe. Ziel der ITW bleibt eine vollständig marktgetragene Finanzierung der Tierwohlleistungen von der Sauenhaltung bis zur Schlachtung.
Tierwohlentgelt von 4,50 Euro wird zunächst fortgeführt
Für Ferkelerzeuger bedeutet die Verlängerung, dass das vereinbarte Tierwohlentgelt von 4,50 Euro je Ferkel für Lieferungen an ITW-Mäster voraussichtlich bis zum 30. April 2027 weiterhin aus dem Ferkelfonds finanziert wird. Mit dem Übergang zur Marktlösung soll daraus eine Empfehlung für einen entsprechenden Preisaufschlag werden.
Für Schweinemäster beginnt der verpflichtende Bezug von ITW-Ferkeln mit Einführung der Marktlösung am 1. Mai 2027. Bereits zum 1. Januar 2027 wird die Empfehlung für den Preisaufschlag bei Mastschweinen angepasst: Für Betriebe, die ausschließlich ITW-Ferkel beziehen, bleibt die Empfehlung bei 7,50 Euro. Für Betriebe, die nicht ausschließlich ITW-Ferkel beziehen, sinkt sie von 6,00 Euro auf 5,00 Euro.
Eine weitere Änderung betrifft den Status nämlich ab Geburt
. Dieser soll ab dem 1. Januar 2027 unmittelbar vergeben werden, sobald ein Betrieb ausschließlich ITW-Ferkel einstellt. Die bisherige Wartezeit entfällt.
Weitere Registrierung für Ferkelaufzüchter im Oktober
Um zusätzliche Betriebe für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl zu gewinnen, ist für Oktober 2026 eine weitere Registrierungsphase für Ferkelaufzüchter vorgesehen. Die Auditierung der neu angemeldeten Betriebe soll ab November 2026 beginnen. Weitere Details will die ITW in den kommenden Wochen und Monaten bekannt geben.
Weitere Informationen zu den beschlossenen Änderungen und zum Übergang auf die Marktlösung stellt die Initiative Tierwohl in ihrer Pressemitteilung vom 26. August 2026 bereit.
260826 ITW PM Verlaengerung Ferkelfonds FINAL





