EU-Mercosur-Abkommen tritt ab 1. Mai vorläufig in Anwendung
Das Handelsabkommen zwischen der EU und den Mercosur-Staaten kann ab dem 1. Mai 2026 vorläufig angewendet werden. Wie die European Commission auf ihrer Homepage mitteilt, wurden die Partnerländer über die vorläufige Anwendung des Interims-Handelsabkommens informiert. Damit können erste Handelserleichterungen wie der schrittweise Abbau von Zöllen greifen, während die vollständige Ratifizierung innerhalb der EU noch aussteht.





