Einsatz von verarbeiteten tierischen Proteinen beim Ferkel – Versuchsdurchgang 1
Proteinmarkt - Seit Herbst 2021 ist der Einsatz von verarbeiteten tierischen Proteinen (VTP) in der Nutztierfütterung möglich (Verordnung (EU) 2021/1372 der Kommission). Grundsätzlich dürfen VTP nicht an die gleiche Tierart verfüttert werden, d. h., Kannibalismus muss ausgeschlossen sein. Das bedeutet, dass nur VTP von Schweinen für Geflügelfutter und VTP von Geflügel für Schweinefutter verwendet werden dürfen. VTP von Rindern dürfen hingegen nicht verwendet werden. VTP sind nicht mehr mit den Fleisch- bzw. Fleischknochenmehlen (DLG, 1992) aus der Zeit vor der BSE-Krise vergleichbar. Deshalb sind Fütterungsversuche notwendig, um die Einsatzmöglichkeiten dieser Futtermittel zu prüfen. In einem Versuch am Staatsgut Schwarzenau wurden Ferkelrationen mit VTP und Rationen auf rein pflanzlicher Basis (Sojaextraktionsschrot, SES) miteinander verglichen.





