Aus- und Weiterbildungskosten der eigenen Kinder: Wann Unternehmerinnen und Unternehmer Kosten absetzen können
evovis - Wer die Übernahme von Aus- und Weiterbildungskosten für Beschäftigte als Betriebsausgaben absetzen will, sollte die aktuelle Rechtsprechung beachten. Besonders, wenn es sich dabei um Kosten für die eigenen Kinder handelt. Handelt es sich dagegen um Aufwendungen der privaten Lebensführung, sind diese vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen.