04.01.2023rss_feed

Aktionsplan Kupierverzicht: Aktualisierte Unterlagen verfügbar

Seit 2019 sind Schweinehalter durch den Nationalen Aktionsplan Kupierverzicht verpflichtet sich intensiv mit der Haltung unkupierter Schweine auseinanderzusetzen. Anlässlich der Änderungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hat die AG Tierschutz nun auch die offiziellen Dokumente des Nationalen Aktionsplans Kupierverzicht überarbeitet und an die neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst. Betroffen sind die Tierhaltererklärung, die Risikoanalyse Kupierverzicht, sowie die Handreichung zur Umsetzung. Die neuen Dokumente sind deutschlandweit ab sofort auf den Betrieben zu nutzen. Nach wie vor muss die Tierhaltererklärung einmal pro Jahr von allen schweinehaltenden Betrieben in Deutschland ausgefüllt und vorgehalten bzw. eingereicht werden. Wer noch nicht gänzlich auf das Kupieren verzichtet, muss zusätzlich zweimal jährlich eine betriebliche Risikoanalyse durchführen. Die Handreichung zur Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Kupierverzichts dient als Hilfe und gibt Antworten auf häufig gestellte Fragen. Alle Dokumente sind jetzt verfügbar unter www.ringelschwanz.info/weitere-infomationen/aktionsplan-kupierverzicht.html . Hier finden Sie ebenfalls umfangreiche Informationen zum Kupierverzicht, sowie verschiedene Hilfestellungen, Seminarangebote und Ansprechpartner. Weitere Auskunft gibt auch das Nationale Wissensnetzwerk Kupierverzicht (www.ringelschwanz.info/nationales-wissensnetzwerk-kupierverzicht.html).