Agrarausschuss stimmt für Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen
Ausschuss billigt Gesetzentwurf zur Videoüberwachung
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat am Mittwoch einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur verpflichtenden Videoüberwachung in größeren Schlachthöfen zugestimmt. Die gebilligte Fassung enthält außerdem Änderungen am Tierhaltungskennzeichnungsgesetz. Ein Antrag der Fraktion Die Linke für eine weitergehende Reform des Tierschutzgesetzes fand im Ausschuss keine Mehrheit.
Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD. AfD und Die Linke enthielten sich, die Grünen stimmten dagegen.
Nach dem Entwurf sollen Betreiber von Schlachthöfen den Schlachtprozess mit offen sichtbaren Kameras aufzeichnen. Die Aufzeichnung soll vom Entladen der Tiere bis zum Zurichten oder Brühen beziehungsweise Aufhängen reichen. Die Aufnahmen sollen 30 Tage gespeichert werden. Damit sollen Behörden die Einhaltung der Tierschutzvorschriften besser überwachen können.
Von der Pflicht ausgenommen sein sollen die Schlachtung von Kaltblütern sowie kleinere Betriebe, die keinen Tierschutzbeauftragten benennen müssen. Das betrifft laut Pressemitteilung Betriebe mit jährlich weniger als 1.000 Großvieheinheiten an Säugetieren oder weniger als 150.000 Stück Geflügel beziehungsweise Kaninchen. In Verdachtsfällen können auch kleinere Betriebe zur Videoaufzeichnung verpflichtet werden.
Ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen sieht vor, dass bei der Wiedergabe der Aufnahmen Datum und Uhrzeit lesbar angezeigt werden müssen. Die Änderungen am Tierhaltungskennzeichnungsgesetz betreffen vor allem die Mitteilung der Haltungseinrichtung. Betriebe sollen diese künftig nur noch für die Haltungsformen Stall+Platz
, Frischluftstall
und Auslauf/Weide
melden müssen. Für Stall
und Bio
soll die Meldepflicht entfallen; zudem sollen dort die behördlichen Überwachungsbefugnisse eingeschränkt werden.
Die Koalitionsfraktionen begrüßten den Entwurf. Die SPD verwies darauf, dass zwar nicht der Großteil der Betriebe, aber 90 Prozent der Tiere von der Änderung erfasst würden. Außerdem sprach sie sich für den Einsatz Künstlicher Intelligenz bei der Auswertung der Aufnahmen aus. Die Union begründete die Beschränkung auf größere Betriebe unter anderem damit, dass kleinere Betriebe aus Marketinggründen einen größeren Anreiz hätten, den Tierschutz umzusetzen.
Die Grünen kritisierten, dass viele Betriebe nicht überwacht würden, und forderten mehr Transparenz über Schlachtbetriebe. Zudem befürworteten sie einen öffentlichen Zugang zu den Überwachungsvideos. Die Linke hielt weitere Präzisierungen des Entwurfs für erforderlich und kritisierte, dass die Änderungen am Tierhaltungskennzeichnungsgesetz mit dem Vorhaben verbunden wurden. Die AfD sah in der geplanten Videoüberwachung eine pauschale Verdächtigung der Schlachtbetriebe. Sie kritisierte außerdem, dass der Entwurf keine Befristung der Maßnahme vorsieht, anhand derer ihre Wirksamkeit zunächst überprüft werden könnte.
Die abschließende Beratung beider Vorlagen im Bundestagsplenum ist laut Tagesordnung für Donnerstag, den 5. November 2026, vorgesehen.
Quelle: Pressemitteilung des Deutschen Bundestages (hib/SKÖ).





