Wolf wird ins Bundesjagdgesetz aufgenommen
Der Deutsche Bundestag hat beschlossen, den Wolf in das Bundesjagdgesetz aufzunehmen. Damit setzt die Bundesregierung ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und reagiert auf die zunehmende Ausbreitung der Wolfspopulation in Deutschland.
Die Rückkehr des Wolfs gilt als Erfolg des Arten- und Naturschutzes. Gleichzeitig ist mit der wachsenden Population auch das Konfliktpotenzial insbesondere für die Weidetierhaltung gestiegen.
Mit der Aufnahme in das Jagdrecht sollen künftig klarere und praxistaugliche Regelungen geschaffen werden. Ziel ist es, eine Balance zwischen dem Schutz des Wolfs, den Interessen der Weidetierhalter sowie der öffentlichen Sicherheit zu gewährleisten.
Die Neuregelung schafft den rechtlichen Rahmen, um in bestimmten Situationen schneller handeln zu können – etwa wenn bestehende Herdenschutzmaßnahmen nicht ausreichen. Gleichzeitig bleibt das grundsätzliche Ziel bestehen, ein Zusammenleben von Wolf und Weidetierhaltung zu ermöglichen.
Die konkrete Umsetzung liegt bei den Bundesländern. Sie können auf Basis der neuen gesetzlichen Regelung eigene Managementmaßnahmen entwickeln und an die jeweiligen regionalen Gegebenheiten anpassen.





