Tierschutzgesetz in der Diskussion: Zwischen Anspruch und Umsetzbarkeit
Die aktuelle Anhörung im Bundestag zur Reform des Tierschutzgesetzes hat erneut gezeigt, wie unterschiedlich die Perspektiven auf die Weiterentwicklung des Tierschutzes in Deutschland sind.
Während einige Akteure deutlich weitergehende Verschärfungen fordern – etwa bei der Anbindehaltung, der Videoüberwachung in Schlachtbetrieben oder der Ausgestaltung des Qualzuchtverbots – haben Vertreter aus Praxis und Wissenschaft auf zentrale Herausforderungen hingewiesen: die Umsetzbarkeit und die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe.
Für den Bundesverband Rind und Schwein hat Dr. Nora Hammer deutlich gemacht:
Ein wirksamer Tierschutz kann nur gemeinsam mit einer wirtschaftlich tragfähigen Nutztierhaltung gelingen.
Betriebe vor Ort gibt es keine Tierhaltung in Deutschland – und damit auch keine Möglichkeit, unsere hohen Standards im Tierschutz zu sichern und weiterzuentwickeln.
Pauschale oder zu kurzfristig angelegte Maßnahmen bergen die Gefahr, dass insbesondere kleinere Betriebe aus der Produktion gedrängt werden. Die Folge kann eine Verlagerung der Erzeugung ins Ausland sein – häufig in Regionen mit niedrigeren Tierschutzstandards. Damit wäre weder dem Tierwohl noch der heimischen Landwirtschaft geholfen.
Wichtig ist daher:
- Gesetzliche Änderungen müssen auf einer fundierten fachlichen Grundlage basieren
- Sie müssen in der Praxis umsetzbar sein
- Und sie müssen wirtschaftlich tragfähig ausgestaltet werden
Der im Tierschutzgesetz verankerte vernünftige Grund
ist dabei kein Freifahrtschein für wirtschaftliche Interessen, sondern bereits heute Ausdruck einer sorgfältigen gesellschaftlichen Abwägung – zu der auch die Sicherstellung unserer Lebensmittelversorgung gehört.
Unser Ziel als Bundesverband Rind und Schwein ist klar:
Wir brauchen ein Tierschutzgesetz, das Tiere wirksam schützt – und gleichzeitig eine zukunftsfähige Nutztierhaltung in Deutschland ermöglicht.






