20.06.2024rss_feed

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (TierHaltKennzG) – innerdeutsche Wettbewerbsverzerrung vermeiden

Am 18.06. hat das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Auslegungshinweise / Kriterienkataloge für das im August 2023 beschlossene Tierhaltungskennzeichnungsgesetz erlassen.


Nahezu alle Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette haben sich für eine einheitliche Auslegung des Gesetzes ausgesprochen. Der Bund könnte über einheitliche Vorschriften für Ruhe sorgen; stattdessen verweist er auf die Zuständigkeit der Länder. Eine Farce! Wir erinnern uns: das Ministerium hat das TierHaltKennzG, als Einspruchs- und nicht als Zustimmungsgesetz deklariert und die Länder somit von einer Mitsprache ausgeschlossen. Bei der Umsetzung werden die Länder jetzt allein gelassen.

Vertreter der Wertschöpfungskette Schwein haben das erkannt und Ende 2023 einen Kriterienkatalog erarbeitet und den Ländern als Empfehlung mit der Bitte um eine einheitliche Auslegung vorgestellt. Niedersachsen ist das erste Land, dass diese Anregungen nun aufgreift und leicht angepasste Auslegungshinweise verabschieden wird.

Der BRS begrüßt diese pragmatischen Auslegungen ausdrücklich. Insbesondere die Möglichkeit, Haltungsformen über eine Onlineplattform unbürokratisch anzuzeigen. Trotzdem hat die Wirtschaft weiterhin große Sorgen.

Beim Tierhaltungskennzeichnungsgesetz fehlt ein Konzept zur Ausweitung der Haltungskennzeichnung in der Außer-Haus-Verpflegung und die ministerialen Vorschläge zur Einbeziehung der frühen Lebensphase sind nicht durchdacht, kritisiert Dr. Nora Hammer, Geschäftsführerin des Bundesverband Rind und Schwein das Gesetz. Umso mehr begrüßen wir den Schritt Niedersachsens und hoffen, dass weitere Bundesländer diesen Kriterienkatalog übernehmen. Eine innerdeutsche Wettbewerbsverzerrung muss unbedingt verhindert werden!