THKG: Verbände fordern praxistaugliche Umsetzung
SuS Ausgabe 3.2026 - Der dritte Änderungsentwurf des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) greift zahlreiche Forderungen der landwirtschaftlichen Verbände aus dem Herbst 2025 auf. Positiv bewertet werden insbesondere ein vereinfachtes Downgrading, die Einbeziehung des Außer-Haus-Verzehrs sowie die Berücksichtigung ausländischer Ware.
Auch die Einbeziehung von Sauen und Ferkeln gilt als wichtiger Schritt zur Stärkung des Tierwohls entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Die Verbändeallianz aus BVLH, BVWS, BRS, DBV, DRV, ISN und VDF fordert jedoch klar definierte Tierwohlkriterien ab der Haltungsformstufe 2 direkt im THKG.
Kritisch gesehen werden zusätzliche Bürokratie durch das staatliche Logo, Registrierungs- und Überwachungspflichten. Aus Sicht der Branche muss die Kennzeichnung einfach, einheitlich und praxistauglich ausgestaltet werden.
Der Entwurf geht aus Sicht der Verbände in die richtige Richtung, muss jedoch weiter nachgebessert werden, um bürokratiearm, verbraucherverständig und EU-rechtskonform umgesetzt zu werden. Vor einer Ausweitung auf weitere Tierarten oder Produkte sollte das Gesetz zudem sorgfältig evaluiert werden.





