Schafzuchtverband fordert Änderung der Berner Konvention zum Wolf
streng geschütztin Anhang III
geschütztbeantragt. Nach Anhang II dürfen Tiere weder gestört und gefangen, getötet oder gehandelt werden. Anhang III enthält solche Tierarten, die zwar schutzbedürftig sind, aber im Ausnahmefall bejagt oder in anderer Weise genutzt werden dürfen. Der Ständige Ausschuss der Berner Konvention wird den Antrag voraussichtlich in seiner jährlichen Sitzung im November beraten.
Aus Sicht der VDL entspricht der Schweizer Antrag der Intention der Formulierung in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung, in der es heißt: Wir werden die EU-Kommission auffordern, den Schutzstatus des Wolfs abhängig von seinem Erhaltungszustand zu überprüfen, um die notwendige Bestandsreduktion herbeiführen zu können.