NRW: Ganzjährige Jagd auf Wildschweine bleibt erlaubt
Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz stärkt die intensive Bejagung der Wildschweinpopulation in Nordrhein-Westfalen: Unter Beachtung des Muttertierschutzes ist die Jagd auf Schwarzwild für weitere fünf Jahre ganzjährig erlaubt. Vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages Nordrhein-Westfalen, wird hierzu in Kürze die Landesjagdzeitenverordnung entsprechend angepasst. Bislang galt die Aufhebung der Schonzeit befristet bis zum 31. Januar 2023. Eine intensive Bejagung der Wildschweinpopulation ist ein wesentliches Instrument zur Vorsorge vor der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Die Tierseuche hat sich in den vergangenen Jahren in zahlreichen europäischen Ländern ausgebreitet und hat auch Deutschland erreicht. Auch in Nordrhein-Westfalen ist die Gefahr der Einschleppung der ASP weiterhin gegeben.