Kastration: aktuelle Situation ist unverantwortlich und grenzt an Politikversagen
- AbL fordert qualifizierte Fristverlängerung um 1 Jahr
Anlässlich der Bundesratssitzung am kommenden Freitag fordert die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) die Bundesländer dazu auf, keiner langen Fristverlängerung zum Ende der betäubungslosen Ferkelkastration zuzustimmen. Es muss endlich dafür gesorgt werden, dass die Sauenhalterinnen und Sauenhalter die Vorgaben des Tierschutzgesetzes in der Praxis flächendeckend umsetzen können und nicht auf den Mehrkosten der tierschutzgerechten Verfahren sitzen bleiben,
fordert der AbL-Bundesvorsitzende Martin Schulz, NEULAND-Schweinehalter in Niedersachsen.
In der aktuellen AbL-Stellungnahme heißt es: Im Jahr 2013 wurde im deutschen Tierschutzgesetz das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2018 verankert. Das zuständige Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie die Länderministerien haben aber bis heute keine Klarheit darüber hergestellt, welche Verfahren von ihnen und den kontrollierenden Stellen als wirksam schmerzausschaltend und arzneimittelrechtlich zugelassen anerkannt werden. Die AbL kritisiert in aller Schärfe, dass in den fünf Jahren seit der Gesetzesänderung nichts Effektives unternommen worden ist, um die Sauenhalterinnen und Sauenhalter in die Lage zu versetzen, den für den Tierschutz wichtigen Verzicht auf das betäubungslose Kastrieren der Ferkel in der breiten Praxis umzusetzen. Die Betriebe sehenden Auges in diese Situation laufen zu lassen, ist unverantwortlich und grenzt an Politikversagen. Die Mehrkosten entsprechen laut AbL einer Preissteigerung um bis zu 10 % des aktuellen Ferkelpreises.