EU-Umfrage: Überwachung unlauterer Handelspraktiken
Am 17. April 2019 erließen das Europäische Parlament und der Rat die Richtlinie (EU) 2019/633 über unlautere Handelspraktiken in den Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen in der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette. Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, die Richtlinie bis zum 1. Mai 2021 in ihren nationalen Rechtsrahmen umzusetzen und sie sechs Monate später anzuwenden. Die Kommission führt jährlich Umfragen über die Wirksamkeit der von den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit dieser Richtlinie getroffenen Maßnahmen durch. Bei der Zielgruppe handelt es sich um die unter diese Richtlinie fallenden Lieferanten der verschiedenen Stufen der Agrar- und Lebensmittelversorgungskette.
Das Ausfüllen dieses Fragebogens dauert etwa 15 Minuten. Die Teilnahme an der Umfrage ist bis zum 15. März 2024 möglich. Sobald die Umfrage abgeschlossen ist, werden die anonymisierten Ergebnisse unter der folgenden URL veröffentlicht: Unfair Trade Practices (europa.eu)
Die Umfrage ist durchaus interessant. Z.B. will die EU wissen, ob dem Fragebogenteilnehmer eine der folgenden Praktiken in den letzten drei Jahren durch einen Ihrer Käufer widerfahren ist:
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1. Bezahlung verderblicher Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse erst nach über 30 Tagen
2. Bezahlung verderblicher Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse erst nach über 60 Tagen
3. Kurzfristige (binnen weniger als 30 Tagen erfolgende) Auftragsstornierungen für verderbliche Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse
4. Einseitige Vertragsänderungen durch den Käufer
5. Zahlungen, die der Käufer verlangt, und die nicht im Zusammenhang mit dem Verkauf von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen des Lieferanten stehen
6. Zahlungen für Qualitätsminderung und/oder Verlust von Agrar- und Lebensmittelerzeugnissen (zu denen es in den Räumlichkeiten des Käufers kommt),
die zu Unrecht vom Käufer auf den Lieferanten abgewälzt werden7. Weigerung des Käufers, die Bedingungen einer Liefervereinbarung schriftlich zu bestätigen
8. Missbrauch von Geschäftsgeheimnissen eines Lieferanten durch den Käufer
9. Vergeltungsmaßnahmen kommerzieller Art des Käufers
10. Übernahme der Kosten für die Bearbeitung von Kundenbeschwerden, die zu Unrecht vom Käufer auf den Lieferanten abgewälzt werden
11. Der Käufer schickt nicht verkaufte Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse an den Lieferanten zurück, ohne dafür zu bezahlen,
obwohl dies nicht vorher vereinbart wurde12. Der Käufer verlangt vom Lieferanten, dafür zu bezahlen, dass seine Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse gelagert, zum Verkauf angeboten und gelistet werden,
obwohl dies nicht vorher vereinbart wurde13. Der Käufer verlangt vom Lieferanten die Übernahme der Kosten für Preisnachlässe auf Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse im Rahmen
einer Verkaufsaktion, obwohl dies nicht vorher vereinbart wurde14. Der Käufer verlangt vom Lieferanten, dass dieser für die Werbung zahlt, obwohl dies nicht vorher vereinbart wurde
15. Der Käufer verlangt vom Lieferanten, dass dieser für die Vermarktung zahlt, obwohl dies nicht vorher vereinbart wurde
16. Der Käufer verlangt vom Lieferanten Zahlungen für das Personal des Käufers für die Einrichtung der Räumlichkeiten, in denen
die Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse des Lieferanten verkauft werden, obwohl dies nicht vorher vereinbart wurde17. Andere unlautere Praktiken