Ein bestätigter Wolfsriss ermöglicht Schadenersatzansprüche für Landwirte
Gemäß der Richtlinie ‚Weidetierschutz‘ wird eine Billigkeitsleistung nach Nr. III der Richtlinie ‚Weidetierschutz‘ zum Ausgleich von wirtschaftlichen Schäden bei landwirtschaftlichen Nutztierhaltungen, die durch Wölfe verursacht werden, nur gewährt, wenn der Wolf als Verursacher mit hinreichender Sicherheit anzunehmen ist, erinnert die Fuldaer Zeitung und berichtet von einem Schafhalter aus Roßbach. Bedauerlicherweise gebe es nur ein Referenzlabor in Deutschland. Lt. Informationen der Zeitung untersuche das Referenzlabor möglicherweise nur den Teil der DNA, der ausschließlich die Erbinformation der Mutter enthalte, was angeblich zu falsch-posiviten Ergebnissen führen könnte.