Bundeskabinett billigt Ausweitung der Herkunftskennzeichnung auf Fleisch
Künftig muss unverpacktes Fleisch von Schwein, Schaf, Ziege und Geflügel eine Herkunftskennzeichnung aufweisen. Das Bundeskabinett hat dazu heute einen entsprechenden Verordnungsentwurf von Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Cem Özdemir, gebilligt. Damit werden Verbraucherinnen und Verbraucher ab Anfang 2024 über die Herkunft von jedem frischem, gekühltem und gefrorenem Stück Fleisch dieser Tiere informiert. Bisher war dies nur bei vorverpacktem Fleisch vorgeschrieben. Für unverpacktes Rindfleisch bestand bereits eine Pflicht zur Herkunftskennzeichnung. Die Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Verkündung im Gesetzesblatt in Kraft. Parallel zur Tierhaltungskennzeichnung soll die Herkunftsbezeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung ausgeweitet werden.
Im Jahr 2022 wurden hierzulande knapp 2,9 Millionen Tonnen Fleisch ausgeführt, davon machte mit knapp 1,5 Millionen Tonnen Schweinefleisch gut die Hälfte aus. Gleichzeitig wurden gut 2,0 Millionen Tonnen Fleisch importiert, davon 0,7 Millionen Tonnen Schweinefleisch.