Bayern - Hinweise zu einer vereinfachten Vorgehensweise bei der Umsetzung von TA Luft Anhang 8 bei baurechtlich zu genehmigenden Tierwohlställen
Die mit der Tierhaltung verbundenen Stickstoffeinträge können zu erheblichen Beeinträchtigungen von Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung (= Natura2000-Gebiete) führen. Um unter den geplanten Tierwohlställen naturschutzfachlich unbedenkliche Fälle abschichten zu können, hat Bayern standardisierte Prüfkriterien für die Vollzugspraxis eingeführt. Im Rahmen der vereinfachten Vorgehensweise kann das konkrete Stallbauvorhaben dahingehend geprüft werden, ob es einer der unter Ziffer III aufgeführten Fallkonstellationen entspricht.
Sofern dies zutrifft, ist keine weitere Prüfung im Sinne des § 34 Abs. 1 BNatSchG einschließlich der Vorlage einschlägiger Gutachten für dieses Stallbauvorhaben erforderlich.